Familienrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

Eheschutz (-Verfahren)

Wenn es in einer Ehe zu unlösbaren Konflikten kommt, ist eine Trennung leider oft unvermeidlich. Können sich die Ehepartner nicht einvernehmlich über das Getrenntleben und dessen Folgen einigen, so kann jeder Ehepartner beim Richter ein sogenanntes Eheschutzverfahren einleiten. In diesem Verfahren entscheidet der Richter für die Dauer des Getrenntlebens unter anderem über die Zuweisung der ehelichen Wohnung, allfällige Unterhaltszahlungen sowie die Zuweisung der Obhut über die Kinder. Die Besonderheit des Eheschutzverfahrens liegt darin, dass die Ehe nach wie vor besteht und die Ehepartner sich daher nach wie vor Treue und Beistand schulden.

 

Trennung

Es ist auch möglich, die Trennung anstelle der Scheidung zu verlangen. Die Ehetrennung bewirkt noch keine endgültige Beseitigung der Ehe, sondern bloss, dass die Ehepartner getrennt voneinander und im Güterstand der Gütertrennung leben. Eine Ehetrennung wird von Eheleuten jedoch nur selten verlangt, so bspw. aus religiösen Überzeugungen, die eine Scheidung verunmöglichen. 

 

Gerne beraten unsere Anwälte Sie bei Fragen rund um das Eheschutz- bzw. Trennungsverfahren und vertreten Sie in einem allfälligen Gerichtsverfahren.