Familienrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

Eingetragene Partnerschaft

Wie bei der Ehe entstehen auch bei der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare von Gesetzes wegen Rechte und Pflichten für die eingetragenen Partnerinnen oder Partner. Auch die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gestaltet sich ähnlich wie die Ehescheidung, das heisst sie erfolgt entweder auf gemeinsames Begehren beider Partnerinnen/Partner oder auf Klage einer Partnerin/eines Partners, wobei die gesetzliche Trennungsfrist hier nur ein Jahr beträgt. 

 

In vermögensrechtlicher Hinsicht sieht das Partnerschaftsgesetz inhaltlich eine Gütertrennung zwischen den Partnerinnen bzw. Partnern vor. Die Partnerinnen/Partner können jedoch mittels Vermögensvertrag eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Regelung vereinbaren. Namentlich können sie sich darauf einigen, das ihr getrenntes Vermögen im Zeitpunkt der Partnerschaftsauflösung gemäss den Bestimmungen über die Errungenschaftsbeteiligung geteilt wird.

 

meyer & meier Rechtsanwälte berät Sie rund um das Partnerschaftsgesetz und steht Ihnen bei der Eintragung sowie der gerichtlichen Auflösung Ihrer Partnerschaft kompetent zur Seite. Ausserdem helfen Ihnen unsere Anwälte bei der Ausarbeitung eines Vermögensvertrags und vertreten Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.