Familienrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

Veränderung der Verhältnisse nach der Scheidung

Haben sich die Verhältnisse nach der Scheidung derart geändert, dass die im Scheidungsurteil getroffene Regelung bezüglich Zuteilung elterlicher Sorge, Unterhaltszahlung, etc. nicht mehr sachgemäss erscheint, so besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Anpassung der getroffenen Regelung durch das Gericht bzw. die Vormundschaftsbehörde zu verlangen. 

 

Unsere Anwälte beraten Sie bei Fragen rund um die Anpassung von Scheidungsurteilen und vertreten Sie in Abänderungsverfahren vor den zuständigen Gerichten bzw. Behörden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dabei, einen bestehenden Unterhaltsvertrag anzupassen oder einen neuen aufzusetzen.