Familienrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

Vormundschaft/Erwachsenenschutz

meyer & meier Rechtsanwälte berät Sie in sämtlichen Bereichen des Vormundschaftsrechts bzw. Erwachsenenschutzrechts (ab 1. Januar 2013) und vertritt Sie vor den zuständigen Behörden und Gerichten. 

 

Namentlich helfen Ihnen unsere Anwälte eine gegen Ihren Willen angeordnete Beistandschaft anzufechten oder einen Vorsorgeauftrag und/oder eine Patientenverfügung für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zu errichten. Mit dem Abschluss eines Vorsorgeauftrags können Sie bestimmte Personen mit der Vermögenssorge und der damit zusammenhängenden Vertretung im Rechtsverkehr betrauen und garantieren so einen geregelten und reibungslosen Ablauf hinsichtlich Ihrer Finanzen im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit. In der Patientenverfügung können Sie festhalten, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen bzw. nicht zustimmen.