Familienrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

Vaterschaft

Ist ein Kind während der Ehe geboren, so gilt der Ehemann grundsätzlich als dessen Vater. Diese Vermutung der Vaterschaft kann jedoch beim Gericht innert einer bestimmten Frist angefochten werden. Sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht verheiratet und besteht das Kindesverhältnis deshalb nur zur Mutter, so kann der Vater das Kind anerkennen. Ausserdem können sowohl die Mutter als auch das Kind gegen den (mutmasslichen) Vater auf Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen dem Kind und dem Vater klagen (sog. Vaterschaftsklage). Die Klage ist von der Mutter spätestens ein Jahr seit der Geburt einzureichen und vom Kind vor Ablauf eines Jahres seit Erreichen der Mündigkeit. Mit dieser Klage kann eine Klage auf Leistung von Unterhaltszahlungen (sog. Unterhaltsklage) verbunden werden. 

 

Unsere Anwälte beraten Sie rund um das Thema Vaterschaft und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer Klage auf Anfechtung der Vaterschaft, einer Vaterschafts- und/oder einer Unterhaltsklage. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor den zuständigen Gerichten in einem Vaterschaftsprozess.